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MacTaxKill · Apples ältestes Betriebssystem · Teil 2

TEIL 2 · Der Apfelbaum – Apples Unternehmensstruktur
Vor Gründung der Europäischen Union (Inkrafttreten des Maastricht-Vertrages 01. 11. 1993) bestand seit 1967 die aus mehreren europäischen Gemeinschaftsinstitutionen fusionierte Europäische Gemeinschaft (EG mit Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien und Luxemburg). Die Norderweiterung der EG auf insgesamt 9 Mitgliedsstaaten erfolgte 1973 durch den Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland.

Irland galt damals als das „Armenhaus Europas“, mit hoher Arbeitslosigkeit, geringem Einkommensdurchschnitt, vergleichsweise hohen Auswanderungsraten und wenig entwickelten Industrien. Mit dem EU-Beitritt änderte sich die Situation rasant. Bis 2009, nach Angaben der EU-Kommission, sollen nach Bereinigung der Einzahlungs- und Auszahlungsgelder in rund 35 Jahren seit dem Beitritt rund 55 Mrd. Subventionsgelder als Investitionen in den Infrastrukturausbau, das Hochschul- und Sozialwesen sowie die Technologieförderung nach Irland geflossen sein. Stichwort Förderung strukturschwacher Regionen. Als „Keltischer Tiger“ boomte Irlands Wirtschaft lange Jahre. Zahlreiche IT-Unternehmen und auch einige Pharma-Unternehmen wie Pfizer siedelten sich an, Apple bereits 1980.

Apple betreibt in Irland seit 1980 tatsächlich eine eigene Produktionsfabrik, in der iMacs hergestellt werden. 1980 waren dort rund 60 Mitarbeiter beschäftigt, heute ca. 400. Mit wenigen Ausnahmen werden ansonsten alle Apple-Produkte in China und Asien gefertigt, wobei inzwischen allein die iPhone-Produktion gut zwei Drittel unter den hergestellten Geräten sowie beim Absatz ausmacht.

In Irland und anderen europäischen Ländern betreibt Apple neben der relativ kleinen Produktionsstätte im irischen Cork ausschließlich Handels-, Service- und Verkaufsunternehmen, zu denen im direkten Konsumer-Bereich die App-Stores sowie andere autorisierte Händler gehören.

Hauptunternehmen für fast alle Geschäfte ist nicht Apple Inc. in Kalifornien, sondern die 100%-ige Apple-Tochter Apple Operations International (AOI). Deren Tochter-Unternehmen wiederum sind Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE). Angesiedelt sind alle drei Unternehmen im irischen Cork und haben dabei unterschiedliche Funktionen beim Handel mit Apple-Produkten weltweit und dabei speziell auf dem europäischen Markt (siehe Info-Grafik am Ende des Artikels). Keines dieser Apple-Unternehmen stellt tatsächlich digitale Endgeräte her, sondern alle drei regeln den Handel und Verkauf von Apple-Produkten sowie das Lizenzgeschäft in Bezug auf den Mutterkonzern in den USA. Zwei Stichworte sind dabei wesentlich – „intellectual property“ (in deutsch geistiges Eigentum genannt) und Apples „Cost-Sharing-Agreement“. Hierbei handelt es sich um unternehmensinterne Abkommen / Verträge über Kostenaufteilungen zwischen dem Mutter-Konzern Apple Inc. in den USA und seinen Tochter-Unternehmen bezüglich der Inanspruchnahme von Apple-Lizenzen. Hierzu muss man folgendes verstehen.

Die wesentliche Substanz und der daraus resultierende Wert von Apple-Geräten (sowie auch bei anderen IT-Geräte Herstellern) machen nicht die Gehäuse, die Platinen und weitere Komponenten eines Computers oder SmartPhones aus, sondern das entwicklungstechnische Know-How, die Betriebssysteme und Software-Installationen sowie auch das Design aus. All diese Werte im Sinne von technologischem Know-How und geistigem Eigentum gehören Apple Inc. in Kalifornien, dem Mutter-Konzern. Dieser eröffnete auf europäischem Boden ab Beginn der 1990er Jahre nun aber keine zweite und dritte Dependance oder reine Zweigniederlassung von Apple Inc. USA, sondern gründete eigenständige Tochter-Unternehmen, wie die drei weiter oben genannten, mit AOI an der Spitze.

AOI kauft nun Apple Inc. in den USA die Lizenzrechte zur Nutzung, zum Handel und Vertrieb, auch für Support- und Service-Dienste und in geringerem Maß teilweise auch zur Herstellung von Apple-Geräten, von Betriebssystemen, Software u.ä.m. ab, zahlt also aus Europa Lizenz-Gebühren für die gesamte Know-How-Verwertung / das geistige Eigentum an den Mutterkonzern.
Die dahintersteckende Logik ist die, dass ja sämtliche Kosten von der allerersten Erfindung und technologischen Umsetzung, über die Forschung, die Entwicklung bis hin zur ständigen Weiterentwicklung und Schaffung neuer Produktlinien als Patente bei Apple Inc. USA liegen und somit die Nutzung dieser Patente - in Form von lizenzrechtlichen Vergaben – durch die Apple-Töchter vom Mutter-Konzern abgekauft werden müssen. Klar – welches Unternehmen verschenkt schon sein Know-How zur Herstellung von Produkten.
Etwas verkürzt, aber bildhaft verdeutlichend, lässt sich zusammenfassend formulieren – Apple Inc. USA besitzt die Küche, das Kochgeschirr und die Rezepte, kocht aber nicht selbst, sondern verkauft das kulinarische Know-How an seine „Apple-Restaurants“ in Europa, die dann die Gerichte kochen, auf die Speisenkarte setzen und schließlich dem Endkunden servieren.
Mit einem beliebigen „Hinz & Kunz Restaurant“ würde das ebenso funktionieren (Stichwort Franchising), aber natürlich würde Apple Inc. sein Know-How nicht ohne Weiteres an Dritte per Lizenz veräußern und sich Konkurrenten erschaffen, die dann mit Apple-Produkten Geld verdienen würden. Also muss bei Apple alles schön in der Familie bleiben zwischen den USA, Europa und Asien. Und dass die wesentlichen europäischen Apple-Familienmitglieder in Irland wohnen, das hat seine guten Gründe für die Mutter Apple Inc. und dabei zugleich schlechte Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand, vor allem in den USA.

Der Hauptgrund für die schon frühzeitig geplant gewesene Konzentration der europäischen Apple-Töchter in Irland liegt nicht in der paradiesisch schönen Marschlandschaft der grünen Insel, sondern in der Funktion Irlands als eines von mehreren europäischen Steuerparadiesen.
Aus dem, inzwischen unter dem Stichwort der „unerlaubten staatlichen Beihilfen“ auf dem Prüfstand der EU-Kommission stehenden, irischen Steuer- und Unternehmensrecht in Bezug auf ausländische Unternehmen, ergab sich nicht nur für Apple schon Anfang der 1990er Jahre bisher ein wunderbarer Umstand.
Wenn ein ausländisches Unternehmen (hier Apple Inc. USA) in Irland Tochter-Unternehmen betreibt (hier Apples AOI, ASI und AOE), diese Tochter-Unternehmen aber von einem Management (im Mutter-Konzern) kontrolliert und geführt werden, das im Ausland agiert (und eben nicht direkt im irischen Tochter-Unternehmen), dann fallen für die im irischen Tochter-Unternehmen erzielten Gewinne, in Irland die dort vergleichsweise geringen Körperschaftssteuern (12,5%) an. Und umgekehrt – im Ausland, im Falle Apple Inc. die USA, können die irischen Tochter-Unternehmen nicht besteuert werden, weil deren Gewinne nicht im Mutter-Konzern Apple Inc. auf amerikanischen Boden realisiert werden, sondern in Irland – aus amerikanischer Sicht eben auch wieder Ausland. In den USA müsste Apple im Fall dortiger Vollversteuerung, maximal 35% federal tax und zusätzlich in Kalifornien 8,84% state tax auf erzielte Gewinne zahlen.

Apple stand also seit rund 20 Jahren bis heute, infolge seiner Unternehmenskonstrukte mit Tochter-Unternehmen in Irland, in Sachen Körperschaftssteuerzahlungen sehr gut da. Und zwar völlig legal, was die gesetzliche Vorgaben und deren Anwendung / Ausnutzung betrifft. Der im Rahmen der Anwendung internationalen Rechts entstandene Vorteil bei der zu zahlenden Körperschaftssteuer – Irland vs. USA – beträgt für Apple je nach US-interner Detailberechnungen der Körperschaftssteuer auf Bundes- und Landesebene zwischen pauschalisierten 25% bis 32%.

Dies ist der eine Vorteil, weitere Vorteile ergeben sich aus Rechtslagen und Mechanismen innerhalb Europas, die Apple höchst kreativ für eine zusätzliche Vermeidung von Steuerzahlungen zu nutzen wusste.

Lesen Sie im nächsten Artikel „Double Irish with a Dutch Sandwich“ – Finanzoptimierung als tägliche Zwischenmahlzeit im Hause Apple


INFO-GRAFIK · APPLE ORNIGRAM UNTERNEHMENSSTRUKTUR

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