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Europa im Stadtbezirk – Peter Simon spricht in Stuttgart-Heumaden brisante Themen an

Die Wichtigkeit eines besseren und stärkeren europäischen Zusammenwachsens über nationale Interessen und Befindlichkeiten hinaus, sie zeigt sich oftmals dann, wenn hochrangige Europapolitiker aus Brüssel die „Niederungen in der Provinz“ besuchen, um mit den Menschen vor Ort zu sprechen. Am 17. November 2016 kam Peter Simon, neben Evelyn Gebhardt ein zweiter Europa-Abgeordneter der SPD aus Baden-Württemberg, nach Stuttgart-Heumaden, um über das Thema „Apple, Amazon, Ikea und Co. – Kann Europa die Großkonzerne bändigen?“ zu sprechen. Bändigen. Mit diesem Begriff war konkret die Frage verbunden, inwieweit es den europäischen Institutionen gelingen kann, allerlei schädliche Auswüchse unter Stichworten wie ‚Steuervermeidungsstrategien’ und ‚illegitimen Interpretationen von bestehenden Steuergesetzgebungen’ durch international agierende Konzerne in der globalisierten Welt, derart in bestimmte Schranken zu weisen, damit Unternehmensbesteuerungen wieder angemessene Abgabengrößen zur Förderung des Gemeinwohls darstellen.

Eines dazu gleich vorneweg – Peter Simon stellte mit wohltuender Klarheit fest, dass alles Bändigen, Zähmen und letztendlich die Herstellung der allgemein so genannten Steuergerechtigkeit auf europäischer Ebene nur dann funktionieren kann, wenn sich die Nationalstaaten von eigenen fiskalpolitischen Anreizschaffungen, Sonderregelungen und überbordenden Subventionsleistungen verabschieden und gemeinsam zu einem gesamteuropäischen Konzept im Bereich der Unternehmensbesteuerungen gelangen. Bisher sei dies jedoch nicht der Fall. Praktizierte Realität ist nach wie vor, dass die politische und gesetzgeberische Hoheit fast ohne Einschränkung bei den einzelnen Staaten liegt und nicht in den Händen einer - wie auch immer gearteten – gesamteuropäischen Institution. Eine Fiskal-Union existiert schlichtweg (noch) nicht. Das Bändigen ist also derzeit eher der Versuch fiskalpolitischer Dompteure, allerlei global herumstreunende „Wildtiere“ artgerecht so abzurichten, dass sie einerseits einige animalische Triebe verlieren und sich zugleich im „Zirkus Europa“ wohlfühlen. Wie kann das gehen?

Peter Simon beantwortet die Frage nach dem „Wie“ damit, dass es am Ende des Tages darum gehen muss, auf europäischer - und letztendlich auch auf internationaler Ebene, steuerpolitische Leitplanken als allgemein verbindliche Gesetzgebungen zu etablieren. Mit dem Stopfen einer oder weniger Steuerschlupflöcher käme man mittel- und langfristig kaum weiter. Flickwerk. Gefragt sei aber kein Fleckenteppich, sondern ein grundsätzlich neuer und rutschfester Bodenbelag ohne Schlupflöcher. Zum Beispiel, so Peter Simon, die Installierung bzw. Neuauflage der „Gemeinsam konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB)“, wie sie die Europäische Kommission im Oktober 2016 vorgelegt hat (Interessierte lesen hierzu unter diesem Link mehr zum Thema).

Prinzipiell soll gemäß der neuen Vorschläge der EU-Kommision ein Körperschaft-Besteuerungssystem installiert werden, bei dem – ähnlich wie in den USA – als erste Stufe eine einheitliche Besteuerung des gesamten, im EU-Raum tätigen und hier Gewinne erzielenden Unternehmens vorgenommen wird, wobei die Steuereinnahmen dann an die Europäische Union fließen – vergleichbar der amerikanischen federal tax. In einer zweiten Stufe werden die einzelnen, in den jeweiligen EU-Staaten ansässigen Tochterunternehmen oder Unternehmensbereiche (Divisions) jeweils gemäß der nationalen Steuergesetze / Steuersätze behandelt – vergleichbar amerikanische state taxes. Zusätzlich sollen einheitliche Steuererleichterungen / Anreize im Bereich Research und Development (R&D), Forschung und Entwicklung, geschaffen werden, wenn derartige Aktivitäten im jeweiligen Nationalstaat zur Geltung kommen. Besonders im bereich der nationalen Besteuerung soll der Fokus wieder stärker auf OECD-Regeln gelegt werden, wonach Steuern dort erhoben und gezahlt werden sollen, wo die Wertschöpfung aus Arbeits- und Dienstleistungen, Investments, Produktivität, Gewinnerzielung u.d.g.m. tatsächlich stattfindet. Vermieden oder zumindest deutlich eingeschränkt werden soll dadurch insgesamt, die inzwischen extrem wettbewerbsverzerrende Situation der Konzentration von Unternehmen auf wenige EU-Staaten mit fiskaltechnischen „Sonderangeboten“ bis hin zum Steuer-Dumping.

Man darf also weiterhin gespannt sein, ob es den einzelnen Mitgliedsstaaten gelingen wird, in absehbarer Zeit endlich mal einen wichtigen Schritt in Richtung der Etablierung einer tatsächlichen Fiskal-Union zu gehen.

Im aktuell dramatisch diskutierten Fall Apple vs. EU-Kommission sowie bezüglich der Steuergesetze in Irland werden diese Bestrebungen allerdings kaum eine Rolle spielen. Hier geht es seit gut 30 Jahren um Größeres, um vielmehr, als nur eine Steuernachzahlungsforderung der EU an Apple in Höhe von rund 13. Mrd. Euro.

Lesen Sie dazu auch den kommenden Artikel „MacTaxKill – Apples ältestes Betriebssystem“.

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