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It’s the politics, stupid

Noch bevor der SPD-Vorstand im Willy-Brand-Haus nach dem Nikolaus-Parteitag am 06. Dezember 2019 dreimal ‚Neue Zeit’ sagen konnte, da hatte er schon mit der Einen von Zweien im neu gewählten Parteivorsitzenden-Team Ärger am Hals. Saskia Esken steht im Kreuzfeuer der Kritik. Was war geschehen. Der Reihe nach.

Frage an die Führungskompetenz

Am 01. 12. 2019 stellt Christoph Schwenicke (Magazin CICERO) in der Sendung ANNE WILL die Frage an Saskia Esken - den Befähigungszweifel im Unterton mitschwingen lassend - ob ihre zweijährige Zugehörigkeit als Vize-Vorsitzende im Vorstand des Landeselternbeirates Baden-Württemberg (LEB BW) als Voraussetzung zum Führen der SPD ausreichend ist?

Saskia Esken geht darauf ein, indem sie den LEB BW als „10 Jahre lang sehr autokratisch geführt“ und „hoch zerstritten“ beschreibt und als Vize-Vorsitzende, gemeinsam mit anderen Vorstandsmitgliedern, das Gremium „demokratisiert und zusammengeführt“ hätte. Und weiter auf Nachfrage von Anne Will, „Aber Frau Esken, ist das tatsächlich vergleichbar mit einer Regierungspartei?“ Esken: „Das war eine Situation gewesen, die mit der SPD - ein einigermaßen zerstrittener Laden - gar nicht so falsch vergleichbar ist.“ Und sie wäre somit in der Lage in die neue Aufgabe als SPD-Vorsitzende hineinzuwachsen.

Am 02. 12. 2019, einen Tag nach der ANNE WILL Sendung, erscheint im Online-Blog von Roland Tichy „Tichys Einblick“ (TE) ein Artikel des langjährigen Präsidenten (bis 2017) des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Klaus, unter dem Titel „SPD mit Saskia Esken im freien Fall“ (siehe Tichy-Blog (TE) 02. 12. 1019). Klaus greift hier den Esken-Vergleich LEB BW / SPD als jeweils „zerstrittenen Laden“ auf und listet in einem längeren Absatz allerlei negative Zitat-Auszüge namentlich nicht genannter Mitglieder des LEB BW bezüglich des Wirkens und des Charakters von Saskia Esken auf - fast als hätte man es mit der „Wicked Witch“ in „The Wizzard of Oz“ zu tun.

OK - Artikel-Beiträge mit auch nur einer Silbe an Sympathie für die Sozis sind im Online-Blog von Roland Tichy und seinen Gast-Autoren nicht zu erwarten. Dennoch - im Artikel von Josef Klaus steht bezüglich Saskia Esken bereits der Satz: Außerdem war sie beteiligt an einer rechtswidrigen, vom Kultusministerium aufgehobenen Entlassung einer LEB-Mitarbeiterin.“ Zehn Tage vor dem dann später gesendeten KONTRASTE-Beitrag und vier Tage vor dem SPD-Bundesparteitag, der am 06. 12. 2019 in Berlin begann.

Am 12. 12. 2019 sendet das ARD-Polit-Magazin KONTRASTE einen Beitrag über Saskia Eskens Rolle im LEB BW während der Jahre 2012 - 2014 und damit verbundener Vorgänge in Sachen Mitarbeiterführung und Umgang mit Gremien-Mitgliedern. Im Raum stehen der Vorwurf von Daten-Mißbrauch und die widerrechtliche Kündigung der damaligen Mitarbeiterin in der LEB BW Geschäftsstelle, Gabi Wengenroth. Hierzu werden bisher schleichende, in zumindest einem Online-Medium (Tichy-Blog (TE) schon zuvor geäußerte, Vorwürfe per TV-Beitrag konkretisiert.

Am 13. 12. 2019 erscheint im Tichy-Blog (TE) ein weiterer Artikel vom Autor Josef Klaus (siehe Tichy-Blog (TE) 13. 12. 1019). In diesem Artikel ist ein Link zu einem Schreiben von Gabi Wengenroth aus dem Dezember 2012 enthalten, in dem sie die Abläufe rund um ihre Kündigung im Mai 2012 schildert.

Ab 13. 12. 2019 Saskia Esken macht Schlagzeilen. Diverse Print- und Online Medien betiteln ihre Beiträge mit Heasdlines wie z.B. „Spitzel-Vorwürfe gegen SPD-Chefin Esken: Jetzt springt ihr ein Ex-Kollege bei“ (siehe FOKUS 14.12.2019).


Das Wengenroth-Schreiben im Dezember 2012

Zum Verständnis: In diesem Schreiben (dessen Echtheit hier angenommen wird, siehe weiter oben Hinweis zum Tichy-Blog) wendet sich Gabi Wengenroth an die Mitglieder des LEB BW insgesamt und teilt darin u.a. auch mit, dass sie ihre Mitgliedschaft in diesem Gremium zum Jahresende 2012 beendet. Interessanter ist allerdings, dass in diesem Schreiben diverse Termine und Sachverhalte genannt werden. Hier der zeitliche Rücksprung in das Jahr 2012, damaliges Schreiben Gabi Wengenroth. Dort heißt es:

„Sie alle sind in den Monaten seit Januar 2012 Zeuge geworden der Entwicklung im LEB, die sehr turbulent waren und für mich persönlich sehr belastend…und ich habe daher entschieden, den LEB zu verlassen. Meine Mitgliedschaft im LEB soll auch meinen weiteren beruflichen Planungen nicht im Wege stehen.
Ich war zutiefst enttäuscht über den Umgang des Vorstandes mit mir als Mitarbeiterin der Geschäftsstelle und diese Entwicklung erreichte dann ihren Höhepunkt mit dem Freistellungsgespräch am 24.05.2012 in der Geschäftsstelle, bei dem Theo Keck, Carsten Rees und Berhard Müller mir mein Ende der Arbeit in der Geschäftsstelle mitteilten.

Eine Aussprache über das mir zur Last gelegte vermeintliche Fehlverhalten wurde nie geführt, es ging nur um die Formalitäten des Ausscheidens von mir aus der Geschäftsstelle. Es gab auch keine Abmahnung.“

Dann zitiert Gabi Wengenroth aus einer E-Mail eines Juristen des Kulturministeriums, der ihr bereits am 25. 05. 2012 bezüglich ihres Arbeitsvertrages / Arbeitsverhältnisses schrieb:
„…Der Vertrag ist rechtlich zwischen Ihnen und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Kultusministerium, zustande gekommen. Der Landeselternbeirat selbst ist nicht rechtsfähig, der Vertrag wurde zwar von Frau Staab unterschrieben, aber nicht in ihrer Eigenschaft als Privatperson, sondern als Landeselternbeirat-Vorsitzende in Absprache mit dem Kultusministerium. Darauf habe ich auch, als ich kontaktiert wurde, hingewiesen. Der Vorstand müsste also an das Kultusministerium herantreten und sein Anliegen begründen. Das Kultusministerium müsste dann die Vorwürfe gegen Sie prüfen und insbesondere prüfen, ob sie eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen…“

Zur Freistellung und zur Kündigung führt Gabi Wengenroth in ihrem Schreiben weiter aus dass das Kultusministerium am 20. 06. 2012 ihrem Anwalt mitteilte, das, „…Wie tel. besprochen, gehen wir davon aus, dass aufgrund des zwischen dem LEB, vertreten durch die damalige Vorsitzende Christiane Staab, und der Klägerin geschlossenen Arbeitsvertrag vom 30.11.2008 ein Arbeitsverhältnis der Klägerin mit dem Land Baden-Württemberg begründet wurde. Weder der LEB noch dessen Vorsitzender, Herr Theo Keck, war bzw. ist befugt, dieses Arbeitsverhältnis zu kündigen. Wir betrachten diese Kündigung deshalb als unwirksam und haben den LEB Vorsitzenden zur Klarstellung gebeten, die Kündigung ihnen gegenüber zurückzunehmen…“

Bezüglich der Frage, inwieweit datenschutz- und arbeitsrechtliche Verfehlungen des Vorstandes bei der Passwort-Beschaffung vorlagen schreibt Gabi Wengenroth, war der Tag der „…Einsichtnahme in den Mailverkehr der Geschäftsstelle durch den Vorsitzenden des LEB, Herr Theo Keck am 22.5.2012. Diese mir gegenüber nicht angekündigte Einsichtnahme in den kompletten Mailverkehr der Geschäftsstelle habe ich als rechtlich bedenklich empfunden und den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg um eine rechtliche Einordnung dieses Vorgangs gebeten.“

In der Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten (LDB) heißt es, gemäß zitierter Passagen im Wengenroth-Schreiben weiter:
„Folgende eindeutige Klarstellung erhielt ich vom LDB mit Datum vom 6.12.2012: …Er (der Vorsitzende Theo Keck, Anm. G.W.) kann den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle fachliche Weisungen erteilen und diese insoweit beaufsichtigen. Eine persönliche Dienstaufsicht über diese Bediensteten steht ihm nicht zu…Wenn Herr Keck einen derartigen Verdacht hatte (Fehlverhalten, Weiterleitung von Mails, Anm. G.W.), hätte er sich an Ihren Dienstvorgesetzten wenden müssen. Nur dieser ist berechtigt, die ihm unterstellten Mitarbeiter persönlich zu beaufsichtigen und dazu ein mögliches Fehlverhalten aufzuklären. Dass diese Funktion auf den Vorsitzenden des Landeselternbeirates für sein Geschäftsstellenpersonal übertragen worden ist, ist für uns nicht erkennbar. Es wäre im Übrigen auch nicht zulässig…“

Und schließlich zum Themen-Komplex der Einsichtnahme in E-Mails durch den Vorstand:
„Daher ist meiner Ansicht nach klar, dass durch diese Klarstellung die Weitergabe von Mail-Inhalten an Vorstandsmitglieder bzw. weitere Personen ebenso rechtswidrig ist bzw. war! (Siehe das Schreiben von Theo Keck aus dem Juni 2012, in dem er die Erkenntnisse seiner Mail-Einsichtnahme den Mitgliedern mitteilt). Schon im Freistellungsgespräch am 24.5.2012 musste ich feststellen, dass Herr Rees sowie auch Herr Müller zusätzlich zu Herr Theo Keck über die Inhalte informiert waren.“


Der Reihe nach zusammengefasst

Bringt man die Abfolge der datierten Ereignisse im Wengenroth-Schreiben in eine Reihenfolge, so ergibt sich für das im Mai 2012 parktizierte Kündigungsszenario folgender Ablauf:

Am 22. 05. 2012 sichten ein oder mehrere Vorstandsmitglieder den Arbeitsplatz-Computer der Mitarbeiterin Gabi Wengenroth in der Geschäftsstelle des LEB BW und entdecken E-Mail-Korrespondenzen und / oder andere Dokumente, deren Inhalt oder deren inhaltliche Weiterleitung an Dritte, einen arbeitsrechtlichen Verstoß / ein Mitarbeiter-Fehlverhalten aus Sicht des Vorstandes darstellen und somit eine sofortige Kündigung der Mitarbeiterin nach sich ziehen.

In einem Freistellungsgespräch am 24. 05. 2012 wird Gabi Wengenroth deshalb ohne weitere Erläuterung zu den ihr zur Last gelegten Kündigungsgründen wegen illoyalem Verhalten von ihrer Tätigkeit entbunden.

Am 25. 05. 2012 teilt ein Jurist des Kultusministeriums Gabi Wengenroth mit, dass im Falle des Kündigungsbegehrens der „Landeselternbeirat nicht rechtsfähig ist“, er mit seinem zu begründenen Anliegen an das Kultusministerium herantreten müsse, damit dieses die gegen die Mitarbeiterin (des Kultusministeriums) erhobenen Vorwürfe prüfen kann, insbesondere auch bezüglich der Frage, ob eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.

Aufgrund der Brisanz und der Wichtigkeit des damals betriebenen Kündigungsverfahrens darf angenommen werden, dass die Korrespondenz zwischen Gabi Wengenroth und dem Kultusministrium auch zeitnah dem Vorstand des LEB BW zuteil wurde bzw. das sich alle Beteiligten in der Sache - Gabi Wengenroth in eigener Sache allen voran - wechselweise ausgetauscht haben. Schwer vorstellbar ist, dass der LEB BW Vorstand von den Einlassungen des Kultusministeriums zum damaligen Zeitpunkt keine Kenntniss erlangte.

Am 28. 05. 2012 setzt sich Saskia Esken spätabendlich an einen Computer - die Einlassungen des Kultusministeriums vom 25. 05. 2012 waren da bereits drei Tage alt und es wird unterstellt, dass Gabi Wengenroth aus eigenem Interesse heraus, die juristischen Auskünfte des Kultusministeriums an den LEB BW Vorstand weitergeleitet hat - verfasst Saskia Esken in ihrer Vize-Vorstand-Funktion eine E-Mail an Gabi Wengenroth:
„Liebe Gabi, Dein Mann bat mich, zugunsten Eures Spargelessens für unsere Terminabsprache die E-Mail zu wählen. Das mache ich gerne, möchte Dich aber im Gegenzug darum bitten, noch heute auf diese Mail zu antworten und mir unseren Termin zu bestätigen. Das hat mir Dein Mann so versprochen - der ist ja ein ganz Netter.“
Im nächsten Absatz wird Frau Wengenroth dann gebeten, „…am morgigen 29. 05. 2012 um 14 Uhr in Stuttgart in die Geschäftstelle des LEB zu kommen, um dort entsprechend Deiner Entscheidung Papiere auszutauschen:“
Entweder den „Aufhebungsvertrag…, dann musst Du mir davon ein Exemplar unterschreiben…“ oder die “…Kündigung., dann erhälst Du von mir das von Theo Keck unterschriebene Kündigungsschreiben und quittierst mir den Empfang.“
Das Schreiben endet mit dem Satz, dass Gabi Wengenroth noch persönliche Dinge aus dem Büro holen kann, die sie „…vielleicht am vergangener Donnerstag dort vergessen…“ haben möge. Der vergangene Donnerstag war der Termin zum weiter oben erwähnten Freistellungsgespräch am 24. 05. 2012.

Datiert auf den 29. 05. 2012 unterschreibt Theo Keck das Kündigungsschreiben an Gabi Wengenroth mit diesen lapidaren Worten:

„Sehr geehrte Frau Wengenroth-Meurisch, Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.07.2012. Sie sind ab sofort unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten müssen und sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden müssen.“

Inwieweit Zu- oder Eingriffsrechte in E-Mail-Accounts auf Computern in der LEB BW Geschäftstselle seitens Mitgliedern des LEB BW Vorstandes im Sinne des daten- und arbeitsrechtlichen Schutzes verletzt wurden, das ist die eine weiterhin nicht klar beantwortete Frage. Die wesentlich wichtigere Frage aber ist, welche konkreten Verfehlungen die Geschäftsstellen-Mitarbeiterin Gabi Wengennroth denn damals unter dem Stichwort der Illloyalität begangen hat bzw. haben soll? Es heißt bisher lediglich, sie hätte E-Mails oder andere Dokumente aus der Geschäftsstelle an den damaligen Ex-Vorstandsvorsitzenden Christian Bucksch widerrechtlich weitergeleitet.

Welche großen „Geheimnisse“ mögen derartige Korrespondenzen in einem solchen beratenden Elternvertretungsgremium auf Landesebene wohl beinhaltet haben? Informationen etwa, die ein schlechtes Bild auf den damals aktuellen Vorstand selbst geworfen haben?

Als zur damaligen Zeit in Baden-Württemberg eine Art „Schul-Krieg“ bezüglich schul-struktureller und inhaltlich-pädagoischer Reform-Konzepte der Grün-Roten Landesregierung und der oppositionellen CDU ab 2010 bis weit nach 2014 tobte?
Nur einige Stichworte zur Erinnerung. Einführung der Gemeinschaftsschule, der Inklusionsschulen, die Umstrukturierung der Hauptschulen zu Werk-Realschulen und auch die Darstellungsänderungen bei der Lehrbuchgestaltung im Bereich des Sexualkundeunterrichts zugunsten der Berücksichtigung von homosexuellen und anderen nicht klassisch heterosexuellen Beziehungen, waren nur einige wesentliche Streitpunkte auf dem Feld der Bildungspolitik damaliger Jahre.

SPD-Chef Nils Schmid rang damals auf der Höhe der überhitzten schulpolitischen Debatten am Ende um die Wiederherstellung eines „Schul-Friedens“ mit der CDU. Es gelang ihm mit Andreas Stoch als damaligem SPD-Kultusminister an seiner Seite allerdings nicht befriedigend. Denn die CDU zog bereits ab Ende 2015 mit ihren fortgesetzten Angriffen - insbsondere mit dem Diffamierungsslogan bezüglich der Gemeinschaftsschule als „Einheitsschule“ - in den Wahlkampf 2016.

Und natürlich schlugen sich all die damals teilweise überhitzten schulpolitischen Debatten auch in den Reihen des ach so politisch neutralen LEB BW nieder. (siehe Stuttgarter Zeitung vom 06. 11. 2013) Mal mehr, mal weniger ideologisch verbrähmt. Und manchmal siegt dann eben der eigene Eifer gepaart mit Eitelkeit in einer falsch verstandenen Führungsposition über den klaren Blick auf das Arbeitsrecht in einem Dienstverhältnis.

Soweit bisher nachvollziehbar, wurde damals durch das Kultusministerium zeitnah (laut Gabi Wengenroth am 25. 05. 2012) festgestellt, dass der LEB BW grundsätzlich gar nicht kündigungsberechtigt war. Der damalige Vorstand des LEB BW vollzog die Kündigung von Gabi Wengenroth trotzdem. Wider besseren Wissens? Wohl kaum. Und selbst wenn Wissensmagel bezüglich des Arbeitsrechts vorgelegen haben sollte, dann zeugte dies von Inkompetenz in der damaligen Fürhrugsetage des LEB BW.

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